Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotel Hamburg-Wittenburg van der Valk GmbH:
Datenschutz
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.
Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen.
1. Allgemeine Bestimmungen
Die Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist.
Es gelten die jeweils veröffentlichten Preislisten und die darin genannten Bedingungen, die Vertragsbestandteil sind. Preislisten neueren Datums heben jeweils die Gültigkeit der älteren Preislisten auf. Die alpincenter Hotel Hamburg-Wittenburg van der Valk GmbH ist berechtigt, jederzeit den Verkauf von Hallenzutrittskarten zu kontingentieren. Gebuchte Leistungen können nicht storniert werden, nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet, sofern in diesen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Erbringung als auch die Häufigkeit der Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen aus den All Inklusive Angeboten ist witterungsabhängig und richtet sich nach der Besucherfrequenz.
Beim Kauf von Bonuskarten oder Kurspauschalen wird nur dann eine Gutschrift oder Verlängerung gewährt, wenn dem Kunden aus gesundheitlichen Gründen, die er durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweisen muss, die weitere Inanspruchnahme der Leistungen nicht möglich ist. Es werden nur die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen gutgeschrieben abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vorlage des Attestes.
Bei Verlust von Karten (Tickets) wird bei Vorlage des Kassenbons und des Personalausweises eine neue Karte für den ab Vorlagedatum verbliebenen Zeitraum für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen ausgestellt. Bei Verlust des Tickets / der Karte und des Kassenbons erfolgt kein Ersatz.
Bei Verlust des Tickets und des Kassenbons wird die zum Zeitpunkt der Verlustanzeige höchstmögliche Inanspruchnahme der Piste an diesem Tag berechnet. Geht nur das Ticket verloren, so wird bei Vorlage des Kassenbons zeitgenau abgerechnet.
Die alpincenter Hotel Hamburg-Wittenburg van der Valk GmbH (im Folgenden kurz alpincenter Hamburg-Wittenburg genannt) behält sich vor, in Einzelfällen die Nutzung von Dauerkarten und anderen Zutrittskarten aufgrund von Sonderveranstaltungen einzuschränken (räumliche und/oder zeitliche Einschränkung).
Bei Buchung von Leistungen gem. Ziffer II-III für Gruppen (Teilnehmerzahl mind. 20 Personen) hat der Kunde das Recht, bis 1 Tag vor dem gebuchtem Datum vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktrittes sind folgende Stornogebühren fällig:
Bis 4 Monate vor dem gebuchten Datum, kostenfrei
Bis 2 Monate vor dem gebuchten Datum 15% des Entgeltes
Bis 1 Monat vor dem gebuchten Datum 30% des Entgeltes
Bis 2 Wochen vor dem gebuchten Datum 60% des Entgeltes
bis einschließlich dem 2. Tag vor dem gebuchten Datum 75% des Entgeltes
Bis 1 Tag vor dem gebuchten Datum oder Nichtinanspruchnahme am Tag der Leistung 90% des Entgeltes
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist.
Das alpincenter Hamburg-Wittenburg haftet nicht für Höhere Gewalt. Für Unfälle jeglicher Art, insbesondere soweit sie auf dem Sportbetrieb beruhen, oder für sonstige Schäden jeglicher Art, außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wird gehaftet, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung der Verkehrssicherungs-pflichten für die Anlagen durch das alpincenter Hamburg-Wittenburg oder ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen.
Für Diebstahl und Abhandenkommen von persönlichem Eigentum innerhalb der Anlage haftet das alpincenter Hamburg-Wittenburg nur dann, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Kunde willigt ein, dass die Vertrags- und Abrechnungsdaten in Datensammlungen geführt werden, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Verträge dient. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Verträge insgesamt und der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.
2. Zutritt zur Skihalle und Nutzung Liftanlagen
Der Erwerb der alpincenter Zutrittskarte berechtigt den Kunden zum Zutritt zur beschneiten Fläche und Nutzung der Liftanlagen. Auf alle Karten (ausgenommen Barcodetickets) wird eine Pfandgebühr erhoben, die bei Rückgabe der unversehrten Karte erstattet wird. Der Zutritt zur beschneiten Fläche ist nur mit Skiern, Snowboards oder ähnlichen Gleitgeräten (außer Schlitten) und entsprechender Bekleidung gestattet. Die Einbringung von anderen Gegenständen muss von dem alpincenter Hamburg-Wittenburg genehmigt werden. Die Benutzung der Liftanlagen erfolgt gemäß den ausgehängten Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Den Anweisungen des Liftpersonals ist Folge zu leisten.
Die Benutzung der Skianlage erfolgt auf eigene Gefahr und unter Beachtung der alpincenter Pistenregeln.
Technik- und besucherbedingte Wartezeiten sind möglich und berechtigen nicht zur Stornierung der gebuchten Leistung oder Forderung einer Erstattung.
Die alpincenter Zutrittskarten (Stunden- & Tageskarten) sind nicht übertragbar und bei einer eventuellen Kontrolle vorzuzeigen. Sie verbleiben als wieder verwendbarer Datenträger im Eigentum der alpincenter Hotel Hamburg-Wittenburg van der Valk GmbH. Bei Missbrauch oder Wiederverkauf wird die Karte entschädigungslos eingezogen. Das alpincenter Hamburg-Wittenburg behält sich die Erhebung von Schadensersatzansprüchen vor.
3. Leihmaterial
Mit der Bezahlung des Leihmaterials, der korrekten Eingabe der persönlichen Daten am Erfassungsterminal sowie nach Vorlage des Personalausweises ist der Kunde zur Ausleihe des entsprechend bezahlten Leihmaterials berechtigt. Die Ausgabe erfolgt solange der Vorrat reicht. Der Nutzer haftet für die von ihm gemachten Angaben.
Alle Leihskier verfügen über eine hochwertige Sicherheitsbindung. Bei allen Ski-Bindungen wird regelmäßig geprüft, ob die Auslösewerte mit der Skalierung der Bindung übereinstimmen. Hiervon ausgehend wird aufgrund von Alter, Geschlecht, Gewicht, Körpergröße, Fahrgeschwindigkeit und Fahrkönnen der persönliche Einstellwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Sohlenlänge bei dem Skischuh die Einstellung manuell vorgenommen. Eine individuelle elektronische Überprüfung der Einstellwerte erfolgt nicht. Snowboards und Kurzski sind nicht mit einer Sicherheitsbindung ausgestattet. Alle Verleihmaterialien werden regelmäßig geprüft und entsprechen dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik. Für das Anlegen der Ausrüstung ist der Kunde selbst verantwortlich. Das Leihmaterial ist nach Verlassen der Piste zurückzugeben.
Während des Aufenthaltes im alpincenter Hamburg-Wittenburg ist auf das Leihmaterial selbst zu achten. Bei einem Versuch, Leihmaterial aus dem Gebäude zu entwenden, wird – auch im Interesse der ehrlichen Kunden – ohne Einschränkung Strafanzeige erstattet. Bei Beschädigungen ist das alpincenter Hamburg-Wittenburg berechtigt, als pauschale Entschädigung 50% des Neuwertes des Leihmaterials zu verlangen. Das alpincenter Hamburg-Wittenburg behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist.
4. Ski- & Snowboardschule
1. Veranstalter
Veranstalter ist die alpincenter Ski & Snowboardschule. Die Ski & Snowboardschule gehört zur Hotel Hamburg-Wittenburg van der Valk GmbH.
2. Allgemeines
2.1 Die Ausübung von Wintersport ist mit Risiken verbunden. Wer an Angeboten der alpincenter Ski & Snowboardschule teilnimmt, erklärt sich daher mit der Anmeldung damit einverstanden, dass die Teilnahme (die eigene und die aller mit angemeldeten Personen) auf eigene Gefahr geschieht und, die zumutbare Sorgfaltspflicht vorausgesetzt, die Ski- und Snowboardlehrer und Verantwortlichen nicht haftbar gemacht werden können.
2.2 Die Teilnahme von Jugendlichen unter 16 Jahren kann nur mit Begleitperson oder mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern erfolgen.
2.3 Bitte lassen Sie ihre eigene Skiausrüstung vor Kursbeginn in unserem Sportgeschäft der alpincenter Sporthandelsgesellschaft mbH überprüfen. Besonders wichtig ist eine einwandfreie funktionierende und richtig eingestellte Sicherheitsbindung mit Skistoppern. Die Lehrkräfte haften nicht für Schäden infolge falsch eingestellter oder fehlerhafter Ausrüstungsgegenstände.
2.4 Jeder Teilnehmer trägt die mit den Sportaktivitäten typischerweise verbundenen Risiken selbst. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, für den persönlichen Versicherungsschutz zu sorgen. Darüber hinaus werden eine Unfall-, eine persönliche Haftpflicht- und eine Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen.
3. Anmeldung und Bezahlung
3.1 Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, persönlich oder online unter www.alpincenter.com unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen.
3.2 Die Buchung wird erst verbindlich, wenn diese durch die Ski & Snowboardschule des alpincenters Hamburg-Wittenburg bestätigt worden ist.
3.3 Der Anmelder ist Vertragspartner für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen und haftet für deren wie für die eigenen Verpflichtungen.
3.4 Mündliche Anmeldungen sind verbindlich.
4. Leistungen und Preise
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen im gedruckten Programm der Ski & Snowboardschule alpincenter Hamburg-Wittenburg, sowie aus den Angaben auf unserer Homepage.
4.2 Nebenabreden, insbesondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche der Teilnehmer bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Bei inhaltlichen Abweichungen zwischen gedrucktem Programm und Angaben in der Homepage gelten die des gedruckten Programms.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Die Ski & Snowboardschule alpincenter Hamburg-Wittenburg behält sich grundsätzlich eine Programmänderung vor, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die Kurse nicht zu den ausgeschriebenen Zeiten oder an dem ausgeschriebenen Ort durchgeführt werden können.
5.2 Änderungen von Leistungen und Preisen vor Vertragsabschluß bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere auch im Fall von Druckfehlern und Irrtümern. Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erforderlich werden, sind nur zulässig, wenn sie nicht gegen Treu und Glauben durch den Veranstalter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Kurse beeinträchtigen.
5.3 Wenn sich die Preise eines oder mehrerer Leistungsträger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhersehbar erhöht haben, kann der Veranstalter auch nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen in dem Umfang vorsehen, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Kurspreis auswirkt. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % des Gesamtpreises kann der Teilnehmer kostenlos zurücktreten.
5.4 Pro Person kann nur ein Bonuspreis in Anspruch genommen werden. Eine Kombination verschiedener Bonussysteme ist nicht möglich. Der Bonuspreis wird nur auf Leistungen angerechnet, die der Bonusberechtigte selber in Anspruch nimmt. Er wird nur gewährt, wenn der Anspruch bereits in der Anmeldung angegeben wird. Nachträgliche Vergütungen können nicht erfolgen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
6.1 Sie können bis zu 12 Stunden vor dem gebuchten Unterricht zurücktreten. Andernfalls erlauben wir uns eine Stornogebühr in Höhe von 50% des gebuchten Unterrichts zu berechnen.Maßgeblich ist das Datum des Poststempels bzw. das Eingangsdatum bei elektronischem Versand.
6.2 Werden aus einer Gruppenbuchung eine oder mehrere Personen storniert, so ist zu beachten, dass außer den Stornogebühren noch zusätzliche Mehrkosten für die verbleibenden Teilnehmer entstehen können. Diese Mehrkosten werden ausschließlich dem Zurücktretenden belastet (entfällt bei gleichwertiger Ersatzperson).
6.3 Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 651b BGB (Vertragsübertragung) kann der Teilnehmer bis zum Kursbeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter (Ersatzperson) in die Rechte und Pflichten des Kursvertrages eintritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, insbesondere dann, wenn dieser den besonderen Angebotserfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegensteht. Im Falle der Vertragsübertragung haften der eintretende Kursteilnehmer und der ursprüngliche Kursteilnehmer als Gesamtschuldner für den Kurspreis (inkl. durch Leistungsträger verlangte Mehr- und Umbuchungskosten) sowie für die durch die Vertragsübertragung bei der Ski & Snowboardschule alpincenter Hamburg-Wittenburg verursachten Mehrkosten wie Verwaltungsaufwand, Telefon-, Telefax- und Portokosten etc.. Die Ski & Snowboardschule ist berechtigt, diese bei ihr entstandenen Mehrkosten pauschal mit EURO 10,-- in Rechnung zu stellen.
6.4 Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Kurstage besteht ebenso wenig, wie auf eine anteilige Kostenrückerstattung.
7. Haftung
7.1 Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihm gebuchten Kurse, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
8.1 Die Ski & Snowboardschule alpincenter Hamburg-Wittenburgbehält sich grundsätzlich ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder außergewöhnliche Umstände, wie bspw. höhere Gewalt oder Schließung der Liftanlagen, eintreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.2 Die Ski & Snowboardschule alpincenter Hamburg-Wittenburg ist nach Antritt des Kurses berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört, sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist oder eine Aufrechterhaltung des Vertrages eine unzumutbare Beeinträchtigung anderer Teilnehmer zufolge hätte. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Kurspreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Kursteilnehmer zu tragen.
5. Outdoor Funpark (Kart)
Mit dem Kauf bzw. der Inanspruchnahme von Teilnahmetickets, auch Freitickets, erkennt der Teilnehmer ausdrücklich an, ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko das Gelände bzw. Gebäude und die Räumlichkeiten des OUTDOOR FUNPARKs der alpincenter Hamburg-Wittenburg Hotel Hamburg-Wittenburg van der Valk GmbH zu betreten, sich dort aufzuhalten und die Anlagen und deren Zubehör (z.B. Karts) zu benutzen. Ebenso wird mit dem Kauf / Inanspruchnahme die nachfolgende Haftungsbegrenzung anerkannt:
Die alpincenter Hamburg-Wittenburg Hotel Hamburg-Wittenburg van der Valk GmbH (im Folgendem kurz alpincenter Outdoor Funpark) übernimmt keine Haftung für Schäden aus dem Betrieb der benutzten Karts u.a. Outdoor Gerätschaften oder für Schäden, die durch den Betrieb anderer Fahrzeuge, deren Fahrer/Nutzer oder Verhalten entstehen.
Das Betreten, der Aufenthalt in den Räumlichkeiten des alpincenter Outdoor Funparks und die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko! Die Haftung für jeglichen Schadenseintritt wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des alpincenter Outdoor Funparks oder deren Mitarbeiter entsteht.
Der Teilnehmer versichert keinerlei körperliche Gebrechen oder Einflüsse ( z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente ) zu haben, die die Fahrtüchtigkeit / Teilnahme beeinflussen können. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen. Insoweit gilt auch die STVO.
Der Teilnehmer trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm gesteuerten Karts und eventuell damit verbundenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Von Ansprüchen Dritter gegen den alpincenter Outdoor Funpark auf Ersatz von Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht wurden, stellt der Teilnehmer den alpincenter Outdoor Funpark auf erste Anforderung hin frei. Der Teilnehmer verzichtet auf Schadensersatzansprüche gegen alpincenter Outdoor Funpark oder den Betreiber der Veranstaltung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Für die Benutzung der Outdoor Anlagen besteht Helmpflicht.
Für Schäden, die an dem vom Teilnehmer benutzten Kart durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter des alpincenter Outdoor Funpark nicht Folge geleistet hat, übernimmt der Teilnehmer uneingeschränkte Haftung.
Fassung Mai 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotel Hamburg Wittenburg van der Valk GmbH für die Außenstelle Wasserski-Lift Zachun
Datenschutz
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.
Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen.
Allgemeine Nutzung und Sicherheit
Das Betreten der Anlage und das Benutzen des Wasserski-Liftes Zachun geschehen auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Die Sicherheitsbestimmungen sind im Eingangsbereich und am Startplatz ausgehängt (siehe Aushang) und für alle Benutzer verbindlich zu beachten. Es besteht generelle Schwimmwestenpflicht! Zum Befahren der Obstacles besteht zusätzlich Helmpflicht. Den Anweisungen des Bedienpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Missachtung der Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen des Bedienpersonals können diese Personen vom Fahrbetrieb ausgeschlossen werden. Die Karten verlieren dann ihre Gültigkeit. Schäden, welche durch Fehlverhalten von Benutzern am Wasserskilift entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Der Wasserski-Lift Zachun haftet nicht für Höhere Gewalt. Für Unfälle jeglicher Art, insbesondere soweit sie auf dem Sportbetrieb beruhen, oder für sonstige Schäden jeglicher Art, außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wird gehaftet, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für die Anlagen durch den Wasserski-Lift Zachun oder ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen.
Baden und Schwimmen im Badesee Zachun erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Abhandenkommen von persönlichem Eigentum innerhalb der Anlage haftet der Wasserski-Lift Zachun nur dann, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Kunde willigt ein, dass die Vertrags- und Abrechnungsdaten in Datensammlungen geführt werden, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Verträge dient. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Verträge insgesamt und der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Schwerin.
Zutritt und Nutzung der Liftanlage
Der Erwerb der Liftkarte berechtigt den Kunden zum Zutritt und Nutzung der Liftanlage. Die Nutzung des Liftes ist nur mit gängigen Wassersportgeräten erlaubt. Die Einbringung anderer Gegenstände / Sportgeräte muss vom Wasserski-Lift Zachun genehmigt werden. Die Benutzung der Liftanlagen erfolgt gemäß den ausgehängten Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Den Anweisungen des Liftpersonals ist Folge zu leisten.
Die Benutzung der Liftanlage erfolgt auf eigene Gefahr und unter Beachtung der Grundregeln des Wasserski-Liftes Zachun. Technik- und besucherbedingte Wartezeiten sind möglich und berechtigen nicht zur Stornierung der gebuchten Leistung oder Forderung einer Erstattung.
Karten
Sämtliche Karten sind nicht auf andere Personen übertragbar und bei einer eventuellen Kontrolle vorzuzeigen. Bei Missbrauch oder Wiederverkauf wird die Karte entschädigungslos eingezogen. Der Wasserski-Lift Zachun behält sich die Erhebung von Schadensersatzansprüchen vor.
Kein Ersatz für Karten bei Stillstand des Wasserski-Lifts durch Schlechtwetter oder Höhere Gewalt.
Beim Kauf von Bonuskarten, Dauerkarten oder Kurspauschalen wird nur dann eine Gutschrift oder Verlängerung gewährt, wenn dem Kunden aus gesundheitlichen Gründen, die er durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweisen muss, die weitere Inanspruchnahme der Leistungen nicht möglich ist. Es werden nur die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen gutgeschrieben abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vorlage des Attestes.
Bei Verlust von Karten (Tickets, Dauerkarten) wird bei Vorlage des Kassenbons und des Personalausweises eine neue Karte für den ab Vorlagedatum verbliebenen Zeitraum für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen ausgestellt. Bei Verlust des Tickets / der Karte und des Kassenbons erfolgt kein Ersatz.
Der Wasserski-Lift Zachun behält sich vor, in Einzelfällen die Nutzung von Dauerkarten und anderen Zutrittskarten aufgrund von Sonderveranstaltungen einzuschränken (räumliche und/oder zeitliche Einschränkung).
Für den Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis (Personal-, Schüler- oder Studentenausweis, etc.) vorzulegen. Ohne Ausweis besteht kein Anspruch auf Ermäßigung.
Zeitkarten
Alle auf Zeit begrenzten Karten gelten vom Zeitpunkt des Erwerbs an entsprechend ihrer Wertigkeit.
Tageskarten
Gültig während des öffentlichen Betriebes, ausschließlich der Gruppenvermietungen.
Jahreskarten
1 Jahr vom Lösungstag an gültig während des öffentlichen Betriebes, ausschließlich der Gruppenvermietungen. Alle Jahreskarten beinhalten unsere regulären Öffnungszeiten von Herrentag bis 03.10..
Gruppenvermietungen
Bei Buchung von Leistungen für Gruppen (Teilnehmerzahl mind. 10 Personen) hat der Kunde das Recht, bis 1 Tag vor dem gebuchtem Datum vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktrittes sind folgende Stornogebühren fällig:
Bis 4 Monate vor dem gebuchten Datum, kostenfrei
Bis 2 Monate vor dem gebuchten Datum 15% des Entgeltes
Bis 1 Monat vor dem gebuchten Datum 30% des Entgeltes
Bis 2 Wochen vor dem gebuchten Datum 60% des Entgeltes
bis einschließlich dem 2. Tag vor dem gebuchten Datum 75% des Entgeltes
Bis 1 Tag vor dem gebuchten Datum oder Nichtinanspruchnahme am Tag der Leistung 90% des Entgeltes
Liftmieten finden bei jedem Wetter statt, es besteht kein Anspruch auf Erlass oder Rücktritt bei Schlechtwetter (Ausnahme: Sturm bzw. Orkan, Gewitter).
Liftmieten für Schulklassen
Nur mit Voranmeldung mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin und in Begleitung eines Lehrkörpers möglich. Schwimmen ist Grundvoraussetzung für Wasserskifahren, Freischwimmerabzeichen wird empfohlen.
Leihmaterial
Mit der Bezahlung des Leihmaterials ist der Kunde zur Ausleihe des entsprechend bezahlten Leihmaterials berechtigt. Die Ausgabe erfolgt solange der Vorrat reicht.
Leihmaterial nur gegen Hinterlegung eines Pfands erhältlich. Alle ausgeliehenen Gegenstände (Skier, Anzüge, Westen, Boards usw.) sind vom Ausleiher sorgfältig zu behandeln. Die Anzüge sind nach dem Tragen abzuduschen und auf rechts zu drehen.
Während des Aufenthaltes am Wasserski-Lift Zachun ist auf das Leihmaterial selbst zu achten. Bei einem Versuch, Leihmaterial vom Gelände zu entwenden, wird – auch im Interesse der ehrlichen Kunden – ohne Einschränkung Strafanzeige erstattet. Bei Beschädigungen ist der Wasserski-Lift Zachun berechtigt, als pauschale Entschädigung 50% des Neuwertes des Leihmaterials zu verlangen. Der Wasserski-Lift Zachun behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der
Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist.
Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle Preise sind Barpreise, auf die wir keine Rabatte oder Skonto gewähren und sind sofort bei Erwerb zu entrichten.
Auf alle Artikel und Produkte gewähren wir die vom Hersteller angegebene Garantie.
(Stand Mai 2018)
§1
Betrunkene sind von der Beförderung auf allen Seilbahnen ausgeschlossen.
§2
Gebrechliche und behinderte Personen benutzen die Seilbahnen auf eigene Gefahr und können von der Benutzung ausgeschlossen werden.
§3
Nicht schulpflichtige Kinder dürfen die Sesselbahn nur benutzen, wenn Sie mit Erwachsenen denselben Sessel oder Doppelsessel benutzen.
§4
Den Anweisungen des Bedienungspersonals ist Folge zu leisten.
§5
Das Betreten der Gleisanlagen der Seilbahnen und der Räume in den Stationen ist verboten.
Dies gilt nicht für Bedienstete und Personen in Wahrnehmung öffentlichen Dienstes.
Anderen Personen kann der Betriebsleiter den Zutritt gewähren.
§6
Es ist verboten, die Bahnanlagen, die Betriebseinrichtungen und die Fahrzeuge zu beschädigen oder zu verunreinigen, Fahrthindernisse zu schaffen, die Bahn, Fahrzeuge oder Maschinen unbefugt in Bewegung zu setzen, die dem Betrieb oder der Verhütung von Unfällen dienenden Einrichtungen unbefugt zu betätigen, die Stützen zu besteigen oder andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlungen vorzunehmen.
§7
Die Fahrgäste dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten Seite der Fahrzeuge ein- und aussteigen. Der Sicherungsbügel ist unverzüglich bei Beginn des Anstiegs zu schließen.
§8
Bei Störungen dürfen die Fahrzeuge außerhalb der Stationen nur auf Anweisung des Personals verlassen werden.
§9
Es ist verboten, Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen, durch die Menschen verletzt oder Sachen beschädigt werden könnten. Das Betriebspersonal kann die Mitnahme von Gegenstände, die über das Fahrzeug hinausragen, untersagen, wenn durch sie eine Betriebsgefährdung hervor gerufen werden kann.
§10
Schaukeln, Hinauslehnen oder Gegenstände hinaushalten ist verboten